AüG

Arbeitnehmerüberlassung
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit überlassen wird.
Diese Erlaubnis ist besonders bei mehrmonatigen Projektphasen sehr wichtig und bietet unseren Kunden ein Plus an Sicherheit im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag regelt alle Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung im Sinne der Gleichstellung unserer Projektmitarbeiter während der Projektphase bei Ihnen vor Ort.

Die zeitlich unbegrenzte Erlaubnis wurde erteilt durch die:

Agentur für Arbeit Düsseldorf
40180 Düsseldorf


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