Arbeitnehmerüberlassung
Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung berechtigt dazu, Arbeitnehmer gegen Entgelt und für einen begrenzten Zeitraum einem Dritten zur Arbeitsleistung zu überlassen.

Gerade bei mehrmonatigen Projektphasen stellt diese Erlaubnis einen wesentlichen Faktor dar und bietet unseren Kunden zusätzliche Sicherheit im Einklang mit den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag definiert sämtliche Rahmenbedingungen der Überlassung und gewährleistet insbesondere die Gleichstellung unserer Projektmitarbeiter während ihres Einsatzes bei Ihnen vor Ort.

Die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wurde erteilt durch die:
Agentur für Arbeit Düsseldorf
40180 Düsseldorf